Vereinsordung
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Vereinsordnung des OV Radebeul e.V.
Liebe Hundesportler,
um einen reibungslosen Trainingsablauf zu gewährleisten und die Freizeit mit dem Hund und anderen Hundesportler so angenehm wie möglich zu gestalten, ist die Erstellung von Regeln und deren Einhaltung notwendig. Der Vorstand bittet daher um Kenntnisnahme und Berücksichtigung nachstehender Vereinsordnung. Jeder Hundesportler erhält eine solche, außerdem hängt die Vereinsordnung gut sichtbar auf im Vereinsgebäude aus.
1. Dem Vorstand obliegt das Hausrecht.
2. Die Vereinsordnung ist von jedem Vereinsmitglied, Gast und sonstigem Besucher einzuhalten. Sie umfasst das gesamte Ausbildungsgelände und das Vereinsgebäude.
3. Auf dem Hundeplatz sind die Mitglieder des Vorstandes und die zuständigen Ausbilder weisungsberechtigt. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Der Zutritt zum Hundeplatz ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Nichtmitgliedern ist der Zutritt nur nach Aufforderung und in Rücksprache mit dem Vorstand, bei dessen Abwesenheit mit den zuständigen Ausbildern erlaubt.
5. Die Nutzung des Hundeplatzes, des Vereinsgebäudes und der Sportgeräte ist nur zu den festgelegten Trainingszeiten erlaubt. Ausnahmen sind mit dem Vorstand abzusprechen.
6. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Hund oder Hundehalter verursacht werden. Für die gesamte Dauer des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände ist jeder Hundebesitzer für seinen Hund im Sinne des BGB verantwortlich.
7. Für alle Hunde, die sich auf dem Vereinsgelände aufhalten, muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen und eine gültige 5-fach-Schutzimpfung nachgewiesen werden. Der Impfausweis ist immer mitzuführen. Die Hundehaftpflichtversicherung und der Impfausweis ist dem Vorstand auf Verlangen vorzuzeigen.
8. Kranke und/oder verletzte Hunde dürfen nicht am Training teilnehmen. Das Mitbringen von Hunden mit einer ansteckenden Erkrankung ist nicht gestattet. Eine solche Erkrankung ist dem Vorstand zu melden.
9. Das Mitbringen und die Arbeit mit läufigen Hündinnen sind mit den jeweils zuständigen Ausbildern und anderen anwesenden Sportfreunden abzusprechen.
10. Es sind im Umgang mit dem Hund aggressive Handlungen und physische und psychische Gewalteinwirkungen im Sinne des Tierschutzgesetzes untersagt.
11. Auf dem Hundeplatz sind die Hunde in den dafür vorgesehenen Hundeboxen unterzubringen oder an den angebrachten Anbindehaken längsseits der linken Boxenreihe anzubinden. Im Vereinsheim sind Hunde erlaubt, solange sie sich auf einem festen Platz (Decke, Box etc.) aufhalten oder vom Hundehalter an der Leine geführt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Hunde derart untergebracht werden sollen, ohne sich selbst,
andere Hunde, Menschen, Tiere oder Gegenstände zu gefährden.
12. Dem Hund soll vor dem Betreten des Hundeplatzes die Gelegenheit gegeben werden sich zu lösen. Sollte es dennoch passieren, dass ein Hund Kot absetzt, ist die Hinterlassenschaft umgehend zu beseitigen. Das Urinieren auf dem Hundeplatz ist unerwünscht und sollte so gut es geht unterbunden werden.
13. Auf dem Trainingsgelände gilt die allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen bilden die erforderlichen Übungseinheiten. Nach der Ausbildung ist eine Freilaufphase auf dem Hundeplatz für sozialverträgliche Hunde erlaubt, bei dem Beutespiele mit Bällen o.ä. zu unterlassen sind. Die Hunde sollen dabei stets unter der Kontrolle der Hundeführer bleiben.
14. Oberstes Ziel sollte ein rücksichtsvolles und kameradschaftliches Verhalten untereinander sein! Es wird darum gebeten, dass die Sportfreunde einen freundlichen und fairen Umgang miteinander führen. Laute und unsachliche Auseinandersetzungen sind zu vermeiden. Bei unvereinbaren Diskrepanzen ist der Vorstand hinzuzuziehen.
15. Der Genuss von Alkohol vor und während des Ausbildungsbetriebes ist für Ausbildungsteilnehmer verboten! Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen werden des Platzes verwiesen. Der Zugang für angetrunkene Personen auf das Vereinsgelände und zum Training ist untersagt.
16. Das Rauchen im Vereinsheim ist nicht gestattet! Zigarettenkippen sind für Hunde giftig. Daher werden die Raucher aufgefordert, die Zigarettenkippen in einen Aschenbecher o.ä. bzw. die Stummel in die Mülltonnen zu werfen. Die Entleerung des Aschenbechers hat hauptverantwortlich durch die Raucher zu erfolgen.
17. Das Vereinsheim und –gelände mit all den Einrichtungsgegenständen und Nutzungsmöglichkeiten sind pfleglich zu behandeln. Im Interesse aller ist jedes Vereinsmitglied zur Sauberkeit und Ordnung aufgefordert.
18. Die Vereinsordnung ist von jedem Vereinsmitglied und Besucher für die Dauer des Platzaufenthaltes zu beachten und einzuhalten. Zuwiderhandlungen sind umgehend dem Vorstand mitzuteilen, welcher entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten soll. Ein grober Verstoß kann einen Platzverweis oder den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
19. Alles weitere regelt der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Satzung des OV Radebeul e.V.
Der Vorstand des OV Radebeul e.V.
Radebeul, den 23.04.09


