Finanzordnung

1.Ziel und Zweck
In der Finanzordnung sind die finanziellen Regelungen des Vereins festgelegt. Die Finanzordnung ergänzt die Satzung.


2.Geltungsbereich
Die Finanzordnung des Vereins gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des OV Radebeul e.V. Mit Beitritt in den Verein verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung der Finanzordnung.


3.Bestimmungen

 

Grundsätze

a) Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen.
b) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
c) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine finanziellen Zuwendungen.
d) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins nicht entsprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Aufnahmegebühr
Der Verein erhebt für die Abwicklung der Aufnahmeformalitäten (bei Neueintritt und Ummeldung in den Verein) einmalig eine Gebühr in Höhe von 25,-€. Zusätzlich wird einmalig eine Gebühr von 50,-€ für Werterhaltungsmaßnahmen des Platzes und des Vereinsheimes erhoben.


Mitgliedsbeitrag
a) Jedes Mitglied zahlt ab dem Quartal, in dem es vom Vorstand in den Verein aufgenommen wurde, den festgelegten Mitgliedsbeitrag.
b) Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
c) Bei Austritt oder Wechsel des Vereins erfolgt keine Rückerstattung des eingezahlten Mitgliedsbeitrages.
d) Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag bis spätestens 30. September für das folgende Jahr im Voraus fällig.

e) Der Mitgliedsbeitrag sollte in der Regel bargeldlos auf das Vereinskonto überwiesen werden.
f) Es gibt volle und ermäßigte Mitgliedsbeiträge, ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.


1. Mitglied                                                                                                                                                                            100,-€


2. ermäßigt                                                                                                                                                                            75,-€
(Ehepartner oder Lebensgefährte mit gleicher Wohnanschrift,
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende)


3. Ehrenmitglied                                                                                                                                                                     frei

 


g) Wenn ein Mitglied mit seinem Beitrag für das Folgejahr trotz schriftlicher Mahnung bis zum 31.10. im Rückstand bleibt, erfolgt durch den Beschluss des Vorstandes der Ausschluss aus dem Verein.

 

Vereinskonto
a) Das Vereinskonto ist bei der Volks- und Raiffeisenbank Meißen- Großenhain eingerichtet.


IBAN: DE30 8509 5004 7428 9610 26
BIC: GENODEF1MEI


b) Der 1. und der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister können jeweils nur zu zweit über das Vereinskonto verfügen.
c) Die Bargeldkasse ist beim Schatzmeister in Verwahrung.

 

Verfügungsbefugnis
a) Über Ausgaben bis 100,-€ dürfen der 1. und der 2. Vorsitzenden sowie der Schatzmeister jeweils allein verfügen.
b) Die Bereitstellung finanzieller Mittel bis 200,-€ bedürfen der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern.
c) Bei Ausgaben bis 300,-€ bedarf es der Zustimmung aller Vorstandmitglieder.
d) Darüber hinausgehende Ausgaben bedürfen dem Beschluss der Mitgliederversammlung und werden im Protokoll festgehalten.

 

Buchführung
a) Konten, Bücher und Belege sind vom Schatzmeister anzulegen und zu verwalten. Alle finanziellen Bewegungen sind schriftlich festzuhalten und durch entsprechend Belege lückenlos nachzuweisen.
b) Für geplante Projekte (Veranstaltungen, Bauvorhaben, Anschaffungen etc.) ist ein Finanzplan zu erstellen, um benötigte Mittel zu reservieren.
c) Das mit der finanziellen Abwicklung beauftragte Mitglied eines Projektes hat sämtliche Einnahmen und Ausgaben zu planen und zu dokumentieren. Die
Abrechnung erfolgt nach Durchführung des Projektes beim Schatzmeister.


Rechnungsprüfung
a) Die Rechnungsprüfer haben die Kassen, die Kassenführung und Kontenbewegungen des Vereins, einschließlich der Bücher und Belege, einmal im Jahr auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
b) Über das Ergebnis der Kassenprüfung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen und der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.
c) Bei Unkorrektheiten ist innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Erklärung vom Vorstand abzufordern. Die schriftliche Erklärung ist ebenfalls der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.


Gültigkeit
Die Finanzordnung wurde in der vorliegenden Form auf der Mitgliederversammlung des OV Radebeul e.V. am 25.03.2015 beschlossen und ist seit diesem Tag gültig.